Coronavirus: Aktuelle Informationen

Bereits seit Wochen verfolgen wir die Entwicklung rund um das Coronavirus sehr aufmerksam und haben bereits frühzeitig alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um mit abgestuften Maßnahmen schnell und flexibel auf mögliche Szenarien reagieren zu können. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei dem Schutze der Mitarbeiter und der Kunden.

So haben wir bereits vor einigen Wochen geeignete Präventionsmaßnahmen eingeleitet, um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und natürlich auch für unsere Kunden – bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig darüber informiert, wie eine mögliche Ansteckung vermieden werden kann.  

Bargeldversorgung

Die Bargeldversorgung unserer Kunden hat für uns hohe Priorität und wir haben frühzeitig alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass es hier zu keinen Engpässen kommt. Sollte es dennoch in Einzelfällen dazu kommen, dass an stark frequentierten Geldautomaten eine Bargeldverfügung kurzzeitig nicht möglich ist, bitten wir Sie

  • auf den nächstgelegenen Geldautomaten auszuweichen
  • oder auf unsere bargeldlosen Alternativen auszuweichen.

Unser Tipp: Wir empfehlen unseren Kunden momentan, so viel wie möglich mit Karte zu bezahlen. Gerade das kontaktlose Bezahlen ist in der aktuellen Situation, wo wir persönlichen Kontakt zu vermeiden versuchen, das geeignetste Verfahren.

Standorte

Die aktuellen Entscheidungen des Bundes und der Länder zeigen, dass die wesentliche Aufgabe zum Wohle aller derzeit darin besteht, Kontakte und somit mögliche Ansteckungsherde zu reduzieren. Hierbei möchten wir gerne unseren Beitrag leisten.

Um der Ausbreitung des Coronavirus' entgegenzuwirken, haben wir uns daher entschieden, einen Teil unserer Geschäftsstellen ab dem 24.03.2020 vorübergehend zu schließen.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Hier sind wir weiterhin für Sie da Folgende Standorte sind vorübergehend geschlossen:
Neumarkt-St. Veit
Egglkofen
Reischach Mitterskirchen
Wurmannsquick Niederbergkirchen
  Zeilarn
  • Die SB-Bereiche, insbesondere die Geldautomaten, der geschlossenen Filialen bleiben weiterhin in Betrieb.
  • Der Zugang zu Schließfächern ist auch an geschlossenen Standorten nach telefonischer Terminvereinbarung (08670/501-0) möglich.
  • Bitte berücksichtigen Sie auch unsere Informationen in der Standortsuche. Hier finden Sie unsere Standorte inklusive der aktuellen Öffnungszeiten.

Lagerhäuser

Ab Freitag, 20.03.2020 dürfen wir für voraussichtlich für 14 Tage keine Produkte an Privatkunden abgeben.
Mit diesen weiteren Beschränkungen werden auch wir als Raiffeisen-Lagerhaus dazu gezwungen, zum Wohl unserer Bevölkerung die Bau-und Gartenmärkte zu schließen. Bitte beachten Sie diese staatliche Anordnung, da bei Missachtung hohe Strafen angesetzt werden.

Nicht betroffen von den Beschränkungen sind das landwirtschaftliche Bezugs-und Absatzgeschäft und der Baustoffhandel mit Firmenkunden.

Unsere Mannschaft ist jederzeit telefonisch erreichbar - vielleicht dauert es ein bisschen länger, bis Sie jemanden erreichen - aber wir sind für Sie da.
Zum Eigenschutz unserer Mitarbeiter und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, reduzieren wir aktuell unser Personal.

Wir bitten um Verständnis - Ihre Raiffeisenmannschaft

Telefonie

Unsere Kapazitäten im telefonischen Kundenservice haben wir verstärkt und somit eine Möglichkeit der kontaktlosen Beratung für Sie sichergestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann. 

Online-Banking

Derzeit treibt viele die Sorge vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus um. In den gängigen Hinweisen zum Schutze der eigenen Gesundheit, wird Ratsuchenden empfohlen, den direkten Kontakt zu anderen so weit wie möglich zu reduzieren.

Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen unsere mobilen Alternativen ans Herz legen. Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte doch einfach mal von Zuhause aus.

Staatliche Hilfe

Schutzschirm zur Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen

Die Corona-Krise beschäftigt mittlerweile die ganze Welt. Weitreichende wirtschaftlichen Folgen werden nicht zu vermeiden sein.

Aus den Medien gibt es mittlerweile viele Meldungen zu verschiedenen Staatshilfen und zum sog. Schutzschirm.
Wir haben Ihnen die aktuell vorhandenen Informationen zusammengefasst:

1.    Betriebsmitteldarlehen mit anteiliger Haftungsfreistellung
Über uns als Ihre Hausbank können Sie bei der KfW oder auch der LfA Förderbank Bayern ein Betriebsmitteldarlehen beantragen. Hier haben die Förderinstitute, die für die Hausbank mögliche Haftungsfreistellung von 60 % auf 90 % erhöht.

Seit dem 23.03.2020 können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel bei der Bank beantragt werden, sofern Ihr Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Zur besseren Bearbeitung bitte vorab das Formular unter folgendem Link ausfüllen https://corona.kfw.de/

2.    Akutkredit
Für Unternehmen, die infolge von Corona-Auswirkungen akute Liquiditätsschwierigkeiten bekommen, kann ein Akutkredit ohne Konsolidierungskonzept beantragt werden. Dieser muss banküblich besichert werden.

3.    Bürgschaften der Förderinstitute
Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen wird von 50 % auf 90 % angehoben.

4.    Hausbankdarlehen oder Überziehungsrahmen der Raiffeisenbank Neumarkt-St. Veit – Reischach eG
Das maßgeschneiderte Angebot für Ihre aktuellen Bedarfe.

5.    Soforthilfe Corona Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, dass sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Nähere Infos und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

6. Soforthilfe des Bundes

Die Staatsregierung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Modalitäten mit der Bundesregierung abzustimmen. Hier finden Sie die Eckpunkte des Programms(PDF auf externem Server). Die Soforthilfe des Freistaats Bayern wird auf einen möglicherweise parallel dazu bestehenden Anspruch auf Soforthilfe aus dem Bundesprogramm angerechnet. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die bereits Mittel aus den Soforthilfen des Freistaat Bayern erhalten haben, können – sofern die bewilligten Mittel aus der Soforthilfe den entstandenen Liquiditätsengpass nicht vollständig kompensieren – dann auch einen Aufstockungsantrag aus dem Bundesprogramm stellen. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Sobald die Antragstellung Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche möglich ist, finden Sie alle Informationen dazu auf dieser Seite.

7.    Erleichterungen für Selbstständige
Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne/Tätigkeitsverbot ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Die Höhe des Ausgleiches ist abhängig von Ihrem Umsatz. Der Antrag besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen:
-       Einer Erklärung über den Verdienstausfall
-       Dem letzten Einkommenssteuerbescheid
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen Sie belegen, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit nicht von zu Hause aus durchführen können.

Der Antrag hierfür ist an das zuständige Gesundheitsamt zu stellen:
https://tools.rki.de/PLZTool/

8.    Künstler und Freiberufler in der Corona-Krise
Selbständige, die nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sind, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung (§ 58 IfSG).
Die Künstlersozialkasse berät derzeit über verschiedene Maßnahmen, um die Kreativbranche zu unterstützen.

9.    Tilgungsaussetzung
Für unsere Bankdarlehen sowie für das eine oder andere Förderdarlehen können wir Ihnen unbürokratisch eine Tilgungsaussetzung anbieten.

In allen Themen steckt enorm viel Dynamik, täglich erhalten wir neue Informationen und Meldungen. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Leider gibt es bei der Bürokratie noch keine Erleichterung und Stand Heute benötigen wir für die Punkte 1. bis 4. die banküblichen Unterlagen.

Wir als Ihre Bank vor Ort stehen Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit zur Seite und suchen mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung. Egal, ob es um eines der beschriebenen Darlehen, eine Bürgschaft oder auch um die Stundung von anstehenden Tilgungen geht, kontaktieren Sie uns (aktuell am liebsten über’s Telefon oder per E-Mail).
Wir nehmen unsere genossenschaftlichen Grundwerte ernst und sind auch in der Krise Ihr verlässlicher Partner.

10. Landwirtschaft
Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/

11. Steuern
Die Finanzbehörden aller Bundesländer wurden aufgefordert, pragmatische Maßnahmen umzusetzen um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu mildern. Hierzu zählen:

  • Es wird den Finanzbehörden erleichtert, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Bei betroffenen Unternehmen wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020 verzichtet. Stundungen können frühzeitig beantragt werden.
  • Anpassungen von Steuerpflichtigen Vorauszahlungen werden erleichtert.

12. Kurzarbeit

Am 08.03.2020 haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss erleichterte Voraussetzungen und Leistungsverbesserungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vereinbart, welche in der ersten Aprilhälfte in Kraft gesetzt werden soll. Nachstehend finden Sie die entsprechenden Links zur Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung und weiterführende Informationen:

    Beantragung
        https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
    Weiterführende Informationen
        https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
        https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen
        https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall